Mutter haftet für autofahrendes Kleinkind
Eine Mutter haftet für den eingetretenen Schaden, wenn ihr Kleinkind, das allein im Wagen sitzt, den Motor startet und dadurch dritte Personen verletzt werden.
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch wegen Störungen im Nachbarschaftsverhältnis: Die Vorschrift des § 281 BGB findet auf die Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche des Eigentümers aus § 1004 Abs. 1 BGB keine Anwendung.