Wir beraten und vertreten unsere Mandanten zu allen Rechtsfragen des Markenrechts, des Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrechts mit Ausnahme des Patentrechts. Wir führen Recherchen im Rahmen des Markenrechtsschutzes durch und vertreten die Mandanten bei der Eintragung nationaler Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie europäischer Marken beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Bei Rechtsverletzungen übernehmen wir die Vertretung und setzen Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz zu Gunsten des Inhabers der Rechte durch.
Wir übernehmen die Vertretung in Fällen des unlauteren Wettbewerbs, unabhängig ob unsere Mandanten selbst Ansprüche auf Unterlassung oder Schadensersatz verfolgen oder behaupteten Ansprüchen ausgesetzt sind. Die kurze gesetzliche Verjährungsfrist fordert ein rasches Handeln.