Das Schadensersatzrecht ist ein wichtiger Teilbereich der vertraglichen oder deliktischen Haftung. Schadensersatzansprüche aus Vertrag können beispielsweise entstehen, wenn ein Vertragspartner mit der Erfüllung seiner Pflichten in Verzug gerät oder überhaupt nicht erfüllt.
Schadensersatzansprüche aus Delikt auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens können beispielsweise aufgrund eines Verkehrsunfalls entstehen. Als Schadenspositionen kommt der Sachschaden (z.B. Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung) und der Personenschaden (z.B. Verdienstausfall, vermehrte Bedürfnisse, Arzt- und Krankenhauskosten, Haushaltsführungs-schaden, Unterhaltsschaden und Schmerzensgeld) in Betracht. In der Regel stellen auch die Anwaltskosten eine Schadensposition dar, die vom Unfallgegner bzw. des Haftpflichtversicherer zu tragen ist. Es empfiehlt sich auch bei scheinbar eindeutigen Haftungsfällen einen Rechtsanwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen, denn der Geschädigte weiß im Regelfall nicht, welche Ansprüche in welcher Höhe ihm zustehen. Diese Unkenntnis kann zu erheblichen Verlusten führen. Besondere Vorsicht ist deshalb bei sogenannten Schnellregulierungsangeboten von Versicherern oder Regulierungsangeboten von Reparaturwerkstätten geboten.