Erbscheinsverfahren: Nachweis der Erbfolge bei namentlicher Nennung und Angabe des Geburtsdatums im Testament
Zum Nachweis der Erbfolge im Erbscheinsverfahren ist die Vorlage beglaubigter Abstammungsurkunden nicht erforderlich, wenn der Erbe im maßgeblichen privatschriftlichen Testament durch Angabe seines Namens und Geburtsdatums eindeutig identifizierbar ist. Auf die Angabe „mein Sohn“ kommt es daher nicht an.