Arbeitsrecht

 

Das  Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber regelt.

Es umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.

Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.

Man unterscheidet zwischen Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer)  und Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auf überbetrieblicher Ebene und zwischen Betriebs- oder Personalräten bzw. Mitarbeitervertretungen oder der Arbeitsrechtlichen Kommission auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der betrieblichen Ebene – siehe auch Koalition und Koalitionsrecht. Die Arbeitnehmermitwirkung im Aufsichtsrat ermöglicht eine Beteiligung der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene).

Unsere Leistungen für Arbeitgeber

Gestaltung von Arbeitsverträgen: Arbeitsverträge werden abgestimmt auf das individuelle Interesse des Arbeitgebers. Dabei sind die Vorgaben des Gesetzes und die neueste Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu beachten.In den Arbeitsvertrag einbezogen wird ein ausführlicher Einstellungsfragebogen. Nach Bedarf können weitere Vereinbarungen hinzu kommen, wie zum Beispiel Sondervergütungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld), Formulierung von Zielen (Zielvereinbarung), Dienstwagenvereinbarung mit oder ohne privaten Gebrauch, Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Wertguthaben, etc. Tariflich nicht gebundene Arbeitgeber haben weitreichende Gestaltungsspielräume die einer Regelung bedürfen.

Störungen in bestehenden Arbeitsverhältnissen: Umsetzung, Versetzung, Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung? Wir beraten rechtlich zur richtigen Vorgehensweise und übernehmen die rechtssichere Formulierung.

Massenentlassung: Hier gilt es zusätzliche Regelungen zu beachten, die einer qualifizierten arbeitsrechtlichen Beratung bedürfen.

Interessenausgleich und Sozialplan: Wir beraten Sie im Umgang mit Ihrem Betriebsrat oder übernehmen die Verhandlungen für Sie.

Prävention: bei länger anhaltender oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit die Einleitung und Durchführung eines Verfahrens zur betrieblichen Eingliederung (bEM).

Teilzeitarbeitsverhältnissen ( auch Minijobs): Die rechtlichen Vorschriften sind einzuhalten, andernfalls drohen Nachteile.

Scheinselbständigkeit: Wann liegt sie vor? Es geht um die Abgrenzung zwischen dem in der weisungsgebundenen Mitarbeiter und dem unabhängigen Selbständigen. Betroffen sind häufig Formen der Mitarbeit mit der Bezeichnung „Freier Mitarbeiter“, Subunternehmer, Freelancer, etc. Zwingende rechtliche Vorschriften lassen sich nicht durch die gewählte Bezeichnung umgehen. Dies gilt auch für das Sozialversicherungsrecht. Ein ungeklärtes Rechtsverhältnis kann oft Jahre später zu einem bösen Erwachen führen. Wir beraten unsere Mandanten in allen diesen Fragen kompetent und zuverlässig. Wir vertreten Sie auch bei den Sozialversicherungsträgern und stellen die richtigen Anträge

Unternehmenskauf: Beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens treten arbeitsrechtlich viele Fragestellungen auf. Zu beachten sind die komplizierten gesetzlichen Regeln, die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und des Europäischen Gerichtshofs zum Betriebsübergang.

Datenschutz: Der richtige Umgang mit personenbezogenen Daten ist für den Arbeitgeber Pflicht. Wir zeigen, wie es geht, welche Grenzen einzuhalten und welche Maßnahmen zulässig sind.

 

Unsere Leistungen für Arbeitnehmer

Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages: Eine Beratung vor Abschluss von Arbeitsverträgen bewahrt den Arbeitnehmer vor nachteiligen Folgen und bösen Überraschungen.

Kündigung und Änderungskündigung: Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer zu allen Fragen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, insbesondere zur Verfolgung der Rechte im Kündigungsschutzklageverfahren vor dem Arbeitsgericht.

Zahlungsrückstände: Bei Lohnrückständen aller Art ist die rechtzeitige Klageerhebung und Sicherung aller Rechte zu beachten.

Arbeitszeugnis: Das Arbeitszeugnis ist von besonderer Bedeutung für den Arbeitnehmer bei der Bewerbung um einen künftigen Arbeitsplatz und ist sorgfältig auf mögliche benachteiligende Formulierungen zu prüfen. Gegebenenfalls wird ein Anspruch auf Zeugnisberichtigung oder Zeugnisergänzung geltend gemacht.

Diskriminierung: Rechtsbehelfe nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz können wirksam Abhilfe verschaffen und zum Anspruch auf Schadensersatz führen.

Mobbing: Wir finden die richtige Antwort bei Mobbing am Arbeitsplatz und leiten die rechtlich gebotenen Schritte ein.

Insolvenz des Arbeitgebers: Wir vertreten Arbeitnehmer in schwierigen Fragen der Insolvenz und zu Fragen des Betriebsübergangs, um dem Arbeitnehmer eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen. Wenn es Probleme mit dem Arbeitslosengeld gibt, übernehmen wir die Vertretung gegenüber der Bundesagentur.

Leistungen in Verfahren vor der Einigungsstelle

Wir übernehmen die Interessenvertretung vor der Einigungsstelle.

Aktuelle Rechtsprechung zum  Arbeitsrecht