Wir beraten und unterstützen Sie bei der Gründung von Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH), auch bei der Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll. Wichtig ist hierbei die Gestaltung eines Gesellschaftsvertrages, der die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter eindeutig festlegt, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Gesellschafter schafft, und den Gesellschaftern die Möglichkeit gibt, langfristig zusammen zu arbeiten.
Wir betreuen Sie auch nach der Gründung der Gesellschaft in allen rechtlichen Fragen, die das Gesellschaftsrecht betreffen, beispielsweise beim Eintritt oder beim Ausscheiden von Gesellschaftern oder sonstigen Veränderungen, die die Gesellschaft betreffen.
In der Praxis von Bedeutung ist auch die Trennung der Gesellschafter, wenn eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich erscheint, sowie die Frage der Auflösung und Fortführung der Gesellschaft. Wir beraten und unterstützen Sie, wenn es um Fragen der Ausschließung eines Gesellschafters oder der Kündigung des Gesellschaftsvertrages geht, zumal die finanziellen Folgen oftmals erheblich sind; häufig streiten die Gesellschafter dann auch um die Höhe der Abfindung. Soweit erforderlich, führen wir für Sie auch die gerichtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der Trennung der Gesellschafter, falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist oder gegen einen Gesellschafterbeschluss durch gerichtliche Anfechtungsklage fristgerecht vorgegangen werden muss.