Hier geht es im wesentlichen um die Rückabwicklung von Finanzanlagen, die – aus der Sicht des Kapitalanlegers – gescheitert sind, weil sie sich nicht so entwickelt hatten wie es der Anleger erwartet hatte. In Betracht kommen z.B. Ansprüche gegen Publikumsgesellschaften und/oder die finanzierende Bank, gegen den Emittenten der Finanzanlage und insbesondere gegen Anlageberater oder Anlagevermittler. Wir prüfen hierbei insbesondere, ob Pflichten verletzt wurden (Wurde über alle Risiken der Anlage vollständig und zutreffend aufgeklärt?), die eine Haftung begründen können, ob etwaige Widerrufsrechte bestehen und welche Verjährungsfristen zu beachten sind.
Wir befassen uns auch mit der Abwehr von Rückforderungen von Ausschüttungen (Dividenden und Zinsen) durch Insolvenzverwalter, wenn die Behauptung im Raum steht, es habe sich bei der Kapitalanlage in Wirklichkeit um ein „Schneeballsystem“ gehandelt und es seien tatsächlich keine Gewinne erwirtschaftet worden, die eine Ausschüttung gerechtfertigt hätten.