Die Problemstellungen auf diesem Rechtsgebiet gehen von der Vertragsberatung bzw. -erstellung hinsichtlich Mietverträgen aller Art – einschließlich gewerblicher Miet- und Pachtverträge -, über die Durchsetzung bzw. Abwehr von Leistungsansprüchen und Ansprüchen bei Sach- oder Rechtsmängeln, bis zu einer etwaigen Abwicklung eines Mietvertrages aufgrund Kündigung oder eines sonstigen Beendigungsgrundes. So kann es beispielsweise um die Frage gehen, ob eine Mietminderung wegen Mängeln vorgenommen werden kann und wenn ja, um welchen Anteil. Oft wird die Frage gestellt, ob der Mieter vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen darf, wenn ein Nachmieter gestellt wird. Probleme sind zu lösen, wenn der Mieter die Mietzahlung einstellt und die Wohnung nicht verlassen will. Im Rahmen der Wohnungsvermittlung kann zum Beispiel die Frage auftauchen, wie hoch eine Maklercourtage bzw. Provision sein darf.