Herr Rainer Ebeling, Jahrgang 1955, ist seit 1987 bei der Rechtsanwaltskammer Tübingen zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Seit 01.01.2024 ist er als freier Mitarbeiter in der Kanzlei tätig.
Seit 1999 ist er zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht. Mitgliedschaft besteht im Deutschen Anwaltsverein e.V. sowie der advounion e.V. einer überregionalen Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten.
Das Studium der Rechtswissenschaften erfolgte an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen sowie an der Université d´Aix-Marseille mit dem Diplôme des études universitaires générales en droit.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt Herr Ebeling über ausgewiesene Spezialkenntnisse und langjährige praktische Erfahrung in allen Bereichen des Arbeitsrechts und des Dienstvertragsrechts.
Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit von Herrn Ebeling liegen im Familienrecht, einschließlich Ehescheidungs- und Unterhaltsrecht, im Erbrecht, im Werkvertragsrecht, sowie im Arzthaftungsrecht.
Herr Ebeling ist auf vielen Rechtsgebieten tätig.
Verhandlungssichere Sprachkenntnisse in Französisch und Englisch gewährleisten eine optimale und souveräne Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten mit Auslandsbezug.