AG Schleswig, Urteil vom 16. Dezember 2022 -2 C 62/22 –
Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei Ferienwohnungsvermietung.
Für eine analoge Anwendung des Anspruchs aus § 651n Abs. 2 BGB auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit auf einen Vertrag über die Vermietung einer Ferienwohnung ist seit der Reformierung des Pauschalreiserechts durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften im Jahr 2018 kein Raum mehr.