Straßenverkehrsrecht

 

Dabei geht es in der Regel um die Durchsetzung bzw. Abwehr von zivilrechtlichen Forderungen aus einem Verkehrsunfall und die Vertretung des Verkehrsteilnehmers im Rahmen eines Straf- oder Bußgeldverfahren aus Anlass eines Verkehrsunfalls. Im Regelfall stellen bei einer Unfallschadensregulierung auch die Anwaltskosten eine Schadensposition dar, die vom Unfallgegner bzw. des Haftpflichtversicherer zu tragen ist. Es empfiehlt sich auch bei scheinbar eindeutigen Haftungsfällen einen Rechtsanwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen, denn der Geschädigte weiß im Regelfall nicht, welche Ansprüche in welcher Höhe ihm zustehen. Diese Unkenntnis kann zu erheblichen Verlusten führen. Besondere Vorsicht ist deshalb bei sogenannten Schnellregulierungsangeboten von Versicherern oder Regulierungsangeboten von Reparaturwerkstätten geboten.

Zum Straßenverkehrsrecht gehört darüber hinaus die Abwicklung von versicherungsrechtlichen Leistungsansprüchen aufgrund einer etwa bestehenden Kasko- oder Teilkaskoversicherung. Außerdem gehört zu dem Straßenverkehrsrecht auch das Fahrerlaubnisrecht, wenn etwa die Führerscheinstelle im Zusammenhang mit einem Verkehrsverstoß oder aus sonstigen Gründen Maßnahmen ergreift (z.B. Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung) oder die beantragte Neuerteilung einer zuvor entzogenen Fahrerlaubnis ablehnt.

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