Versicherungsrecht

 

Das Versicherungsrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Versicherungsbereiche, wie insbesondere die Krankenversicherung, die Fahrzeugversicherung, die Hausratversicherung, die Wohngebäudeversicherung, die Feuerversicherung, die Einbruchversicherung, die Einbruchdiebstahlversicherung, die Reisegepäckversicherung, die Reise-Rücktrittskostenversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Lebensversicherung, die Rentenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Schaden- und Unfallversicherung, die Kreditversicherung und die Bauwesenversicherung.

Bei sämtlichen Versicherungsprodukten treten einerseits ganz spezielle, andererseits aber auch immer für alle Sparten gleiche versicherungsrechtliche Fragestellungen in bezug auf die Anbahnung, Durchführung, Beendigung und Abwicklung von Versicherungsverträgen und der Durchsetzung von Leistungsansprüchen auf.