Wohnungseigentumsrecht

 

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts geht es um die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander sowie um die Rechtsbeziehungen zwischen diesen und dem Verwalter, sofern einer bestellt ist. Maßgebend sind das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie die Vereinbarungen der Wohnungseigentümer untereinander, insbesondere die Teilungserklärung.

Wir beraten und unterstützen Sie als Eigentümer/Miteigentümer einer Wohnung, wenn es um die Wahrnehmung Ihrer Rechte sowie die Klärung Ihrer Pflichten geht. Ein zentraler Punkt ist hierbei die Vorbereitung entsprechender Beschlussfassungen in der Eigentümerversammlung sowie erforderlichenfalls die fristgerechte Anfechtung von Beschlüssen im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens beim zuständigen Amtsgericht.

Aktuelles zum WEG-Recht